Welche Kosten entstehen für eine Tagespflege?

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN FÜR EINE TAGESPFLEGE?

Zunächst vorweg: für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können. Es beträgt ab 01.01.2017 für

Pflegegrad 2 689,00 Euro
Pflegegrad 3 1298,00 Euro
Pflegegrad 4 1612,00 Euro
Pflegegrad 5 1995,00 Euro

 

Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden, nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Dieser Posten wird bis zur individuellen Obergrenze des Budgets (siehe oben) von den Pflegekassen bezahlt. Für unsere Tagespflege betragen die Sätze ab dem 10. August 2020 bei

Pflegegrad 1 36,58 Euro pro Tag
Pflegegrad 2 42,83 Euro pro Tag
Pflegegrad 3 48,52 Euro pro Tag
Pflegegrad 4 54,21 Euro pro Tag
Pflegegrad 5 57,05 Euro pro Tag
  • jeweils zuzüglich eines Betrags für die Refinanzierung der Ausgleichsbeträge nach der Pflegausbildungsfonds MV in Höhe von 3,33 Euro pro Tag.
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: schließt die Mahlzeiten, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung ein und muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden. Dieser Kostenbestandteil beträgt bei unserer Tagespflege für die Unterkunft 5,79 Euro pro Tag und für die Verpflegung 5,78 Euro pro Tag in allen Pflegegraden.

Wir beraten Sie gerne persönlich, bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause, so dass Sie sich einen Eindruck von den Kosten und den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung verschaffen können.

 

Beispiel

Stefan und Anna wollen Annas Mutter Christa für 3 Tage in der Woche in die Tagespflege Neue Heimat bringen, da sie selbst durch ihre Arbeit kaum Zeit haben, die alte Dame zu betreuen.

Angenommen, es fallen 48,52 Euro täglich für Fahrdienst und die Betreuung in der Pflegeeinrichtung an. 11,57 Euro entfallen auf Verpflegung und Unterkunft.

Die Tagespflege findet an 3 Tagen in der Woche, also an 12 Tagen im Monat statt. Somit ergibt sich für die Betreuungskosten inkl. Refinanzierung Pflegeausbildungsfonds M-V ein Gesamtbetrag von 767,76 Euro, und für die Verpflegungskosten eine Gesamtsumme von 138,84 Euro im Monat.

Christa hat Pflegegrad 3, es werden also monatlich bis zu 1.298,00 Euro von der Pflegekasse übernommen. Damit übersteigen die Betreuungskosten nicht den Höchstbetrag.

Somit müssen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eigenständig übernommen werden. Dies sind insgesamt 138,84 Euro monatlich. Dafür kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro genutzt werden. Es ergibt sich damit ein Eigenanteil von 13,84 Euro im Monat.

 

Zuschüsse vom Sozialamt
Haben Sie nicht die Möglichkeiten die Ausgaben, die nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse, noch zu tätigen sind, zu tragen, so können Sie Zuschüsse vom Sozialamt gewährleistet bekommen, sofern sie alle Anforderungen erfüllen. Hierzu bedarf es einem Vorabgespräch mit Ihrem zuständigen Berater oder Beraterin.

Schreib uns gern.