Verhinderungs-pflege

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Verhinderungspflege – Informationen auf einen Blick

Die Betreuung und Pflege von Verwandten, ist oft anstrengend und kräftezehrend. Damit sich auch pflegende Angehörige erholen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege oder auch stundenweise Verhinderungspflege.
Pflegebedürftige haben somit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Diese Verhinderungspflege kann auch stundenweise genommen werden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege dauert weniger als 8 Stunden pro Tag. Für die stundenweise Ersatzpflege bei Abwesenheit der Pflegeperson wird das Pflegegeld in voller Höhe gewährt. Sofern die Verhinderungspflege 8 Stunden täglich nicht überschreitet, wird diese nicht auf die reguläre Verhinderungspflege angerechnet.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Sie pflegen Ihren Vater und nehmen selbst einen dringenden Arzttermin wahr, anschließend treffen Sie sich mit Freunden auf einen Kaffee. Sie sind insgesamt für 9 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit beauftragen Sie uns Ihren Vater 6 Stunden zu betreuen. Die Verhinderungspflege Ihres Vaters beträgt also insgesamt 6 Stunden.

Reguläre Verhinderungspflege

Die reguläre Verhinderungspflege bedeutet mehr als 8 Stunden täglich. Die reguläre Verhinderungspflege ist auf die Dauer von maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr (42 Tage) begrenzt.

Leistungen der Pflegekasse

Die Leistung der Pflegekasse zur Verhinderungspflege beträgt 1.612 EUR pro Jahr. Falls dieser Betrag nicht ausreicht, ist es möglich, einen weiteren Zuschuss aus der Kurzeitpflege zu erhalten. Somit stehen bis zu 2.418 EUR, für den Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr, zur Verfügung.

Wie eine Betreuung aussehen kann, können Sie gern mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Sie.

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